Externe Berater für den Betriebsrat: Wie sage ich das der Geschäftsführung?

Illustration: Ein Beschäftigter im Blaumann schüttelt einem Anzugträger die Hand, Sinnbild für das Gespräch des Betriebsrats mit der Geschäftsführung über externe Berater

In jedem Betriebsrat, der sich gegen einen drohenden Stellenabbau wehren will, kommt irgendwann der Moment, in dem aus einer Idee eine Entscheidung werden muss. Das Erstgespräch mit externen Beratern ist geführt, der Weg liegt im Grunde schon vor einem. Und trotzdem bleibt der wichtigste Schritt hängen, weil er die Geschäftsführung mit ins Spiel bringt.

Diese Frage kommt fast immer direkt nach dem Erstgespräch mit uns, oft noch bevor der erste Schritt überhaupt feststeht. Es fühlt sich für einen Betriebsrat oft so an, als müsste man um etwas bitten, um Verständnis werben, vielleicht sogar rechtfertigen, warum man sich überhaupt externe Berater holt. Genau dieses Gefühl ist der erste Punkt, den man loslassen darf. Der Grund dafür zeigt sich, sobald man sich den tatsächlichen Ablauf ansieht: Er beginnt nicht am Tisch mit der Geschäftsführung, sondern vorher, im eigenen Gremium.

Der erste Schritt findet ohne die Geschäftsführung statt

Bevor überhaupt jemand außerhalb des Betriebsrats etwas erfährt, braucht es einen Betriebsratsbeschluss. Der Betriebsrat entscheidet als Gremium, in einer ordentlichen Sitzung, mit Mehrheit, dass er sich externe Unterstützung holen will. Das ist keine Bitte an irgendjemanden. Es ist die interne Ausübung eines Rechts, das dem Betriebsrat als Organ zusteht.

Erst danach kommt die Geschäftsführung ins Spiel, nicht als jemand, den man um Erlaubnis bittet, sondern den man informiert. Der Betriebsrat holt sich die Unterstützung, die er für seine Aufgabe braucht. Das ist keine Ausnahme und keine Sonderleistung, das ist Teil seiner Arbeit.

Gute Gründe für die Geschäftsführung

Das verändert den Ton des Gesprächs vollständig. Man bittet nicht um ein Ja. Man legt einen Beschluss vor und eine Vereinbarung zur Unterschrift, die nur die Modalitäten klärt: welcher Umfang, welcher Zeitraum, welche Kosten.

Trotzdem hilft es, der Geschäftsführung gute Gründe mitzugeben, warum sich der Aufwand lohnt. Es sichert Fachkräfte und Standort, statt sie zu verlieren. Weil das Konzept aus der eigenen Belegschaft kommt, findet es intern auch mehr Rückhalt als ein von außen aufgesetztes Strategiepapier. Und finanziell betrachtet ist es meist die günstigere Wahl: Ein Sozialplan wird ohnehin fällig, wenn nichts passiert, und kostet am Ende oft mehr, als das Konzept gekostet hätte, das ihn hätte verhindern können.

Vom Beschluss zum Vertrag mit externen Beratern

Ab hier ist der Weg kurz. Auf den Betriebsratsbeschluss folgt die Vereinbarung mit der Geschäftsführung zur Kostenübernahme, danach IGNITE selbst: ein Prozess, in dem wir gemeinsam mit einem Pionier-Team aus Ihrer Belegschaft ein eigenes, tragfähiges Konzept entwickeln, das Sie nach Ihrem Vorschlagsrecht vorlegen können. In den meisten Fällen ist das eine Frage von Tagen bis wenigen Wochen, kein monatelanges Ringen.

Stellen Sie sich vor, Sie gehen aus dem nächsten Gespräch mit der Geschäftsführung nicht mit einer offenen Frage, sondern mit einer unterschriebenen Vereinbarung, und der erste Termin mit dem Pionier-Team, das die Zukunft mitgestaltet, steht schon im Kalender.

In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, wie dieser Weg in Ihrem Fall aussieht.

Ökonom & Serienunternehmer

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Post aus dem Ministerium für Möglichkeitsmanagement
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